GTC

G.W.Consult

Markus Arnold

Oederaner Str.17

01159 Dresden

  1. AGB's für Beratung der G.W.Consult
  2. AGB's für Dienstleistung der G.W.Consult

1. Leistungen der Firma G.W.Consult

1.1 Für alle Leistungen der Firma G.W.Consult sind ausschließlich die folgenden Bestimmungen

maßgebend, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Abweichende

Erklärungen, Mitteilungen oder Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von einem

Zeichnungsberechtigten der Firma G.W.Consult schriftlich bestätigt worden sind.

1.2 Die Firma G.W.Consult besteht aus erfahrenen Beratern, Technikern und Prüfern der

Fachrichtung Fertigungstechnik, Maschinenbau, Stahlbau, Schweißtechnik,

Werkstofftechnik, Bauüberwachung, Abnahmen, Dokumentationen, zerstörungsfreie

Prüfungen, Betriebswirtschaft, Unternehmensberatung .

1.3 Die Firma G.W.Consult führt die Arbeiten in eigener Verantwortung mit eigenen, den jeweiligen

Anforderungen entsprechenden zuverlässigen Fachkräften und eigenen Arbeitsmitteln durch.

1.4 Die Firma G.W.Consult ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers die Arbeiten im Interesse

besserer Koordinierung auf dem Betriebsgelände bzw. auf der Baustelle des Auftraggebers zu erbringen.

1.5 Die Firma G.W.Consult trägt die gesamten Kosten für Ihr Personal, einschließlich der Kosten für An- und Abreise. Die Abrechnung von Reisekosten und Auslösung zwischen dem Auftraggeber

und G.W.Consult Mitarbeitern ist nur in schriftlich vereinbarten Ausnahmen möglich (z.B.

Auslandseinsatz).

2. Leistungen des Auftraggebers

2.1 Der Auftraggeber gestattet dem Personal der Firma G.W.Consult, die Betriebseinrichtungen zu

benutzen, soweit es für die Durchführung des Auftrages erforderlich und es die örtlichen

Verhältnisse zulassen. Beleuchtung, Strom und eventuell notwendige Gerüste gemäß UVV

sind bauseits kostenlos bereitzustellen. (Strom- und Wasseranschluss sowie Wasserablauf

für die Labor-Büro-Einheit bis Übergabestelle, sowie die Aufstellfläche für diesen, soweit

nicht anders vereinbart)

2.2 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sich der Arbeitsplatz und das eventuell zu

prüfende Material in einem Zustand befindet, die eine ordnungsgemäße Arbeit, bzw. Prüfen

zulässt. Dazu gehört unter anderem eine entsprechende Oberflächenvorbereitung der zu

prüfenden Teile (Entfernung von z.B. Schmutz, Fett, Zunder, Schlacke, Schleifen der

Schweißnähte…). Medienführende Rohrleitungen und Bauteile müssen vor der Prüfung

entleert werden.

2.3 Treten während der Durchführung des Auftrages Umstände ein, die die Firma G.W.Consult nicht zu vertreten hat und Leib und Leben der Mitarbeiter der Firma G.W.Consult gefährden, ist die Firma

G.W.Consult berechtigt, ihr Personal vorbehaltlich einer Rücksprache mit dem Auftraggeber,

abzuziehen. Alle dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

3. Mindestauftragshöhe

3.1 Die Mindestauftragshöhe je Auftrag (ausschließlich Fahrzeiten, Wegegelder, Wartezeiten

etc.) beträgt pro Einsatz € 350,‐ (Inland) und € 1.500,‐ (Ausland). Werden diese

Auftragssummen je Einsatz nicht erreicht, so werden diese Mindestbeträge berechnet.

 

4. Wartezeiten

4.1 Eine angemessene Wartezeit (15 Minuten) wird nicht berechnet. Für jede Wartestunde die

durch Verschulden des Auftraggebers entsteht, wird der jeweils gültige Stundensatz

berechnet. Hierzu gehören auch Wartezeiten durch Belehrungen/ Unterweisungen der UVV

des Auftraggebers sowie Wartezeiten durch nicht rechtzeitig erbaute Gerüste und

Schutzeinrichtungen für den Prüfbereich.

5. Pflichten der Firma G.W.Consult

5.1 Die Firma G.W.Consult wird dafür sorgen, dass von ihrem Personal die auf dem Betriebsgelände

bzw. auf der Baustelle des Auftraggebers geltenden Sicherheits‐ und Unfallverhütungs‐

Vorschriften sowie die dort geltenden Ordnungsbestimmungen eingehalten werden. Sie

stellt den Auftraggeber gemäß Ziffer 7.1 von Ansprüchen frei, die aus der Nichteinhaltung

dieser Vorschriften und Bestimmungen entstehen, sofern das Personal durch den

Auftraggeber ordnungsgemäß über diese Bestimmungen belehrt worden ist.

5.2 Die Firma G.W.Consult ist verpflichtet, die projektspezifischen Festlegungen und Vereinbarung,

soweit diese G.W.Consult zugänglich gemacht wurden, zu befolgen.

Sie wird insoweit von der Haftung für die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit dieser Festlegung

und Vereinbarungen entbunden.

 

6. Gewährleistung

6.1 Die Firma G.W.Consult gewährleistet eine fach‐, sach‐ und fristgemäße Durchführung der

übertragenen Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik zum Zeitpunkt der

Auftragserteilung. Dazu gehören insbesondere:

‐ Vollständigkeit der Leistungen auf der Grundlage des festgelegten Leistungsumfanges

‐ Einhaltung der Terminplanung

6.2 Die Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate ab Zeitpunkt der Abnahme der Leistungen.

6.3 Alle Leistungen der Firma G.W.Consult sind vom Auftraggeber unverzüglich abzunehmen. Wird die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung oder Meldung der

Abnahmebereitschaft unter genauer Angabe der Gründe schriftlich vom Auftraggeber

zurückgewiesen, gilt die Abnahme als geklärt. Geringfügige Mängel werden von der Firma

G.W.Consult unverzüglich auf eigene Kosten beseitigt. Eine Zurückweisung ist nicht möglich.

6.4 Sollte innerhalb der Gewährleistungszeit festgestellt werden, dass Ingenieurleistung

unvollständig oder mangelhaft sind und dieses von der Firma G.W.Consult zu vertreten ist, so ist sie

verpflichtet und allein berechtigt, innerhalb angemessener Frist die erforderlichen Leistungen kostenlos nachzuholen oder nachzubessern.

6.5 Von Gewährleistung sind ausgeschlossen Fehler, die vom Auftraggeber bzw. von Dritten

verursacht oder veranlasst worden sind, sowie Gewährleistungsfolgeschäden.

6.6 Sämtliche Abnahmen und Gutachten erhaltenen Resultate stellen eine sachliche Beurteilung

des von Firma G.W.Consult geprüften Materials dar und sind nicht als Gewähr oder Garantie für die

Qualität, Klassifikation oder Verwendbarkeit des Materials anzusehen.

7. Haftung, Risikodeckung

 

7.1 Für Personen‐, Sach‐ und Vermögensschäden, die dem Auftraggeber oder Dritten durch

Verschulden von Mitarbeitern der Firma G.W.Consult in Ausführung der vertraglichen Leistungen

entstehen, haftet die Firma G.W.Consult im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung.

7.2 Für die Planungsarbeiten und sonstigen Leistungen beschränkt sich die Haftung auf

höchstens 50 % des für die jeweilige Aufgabe angefallenen Honorars.

7.3 Jede weitergehende Haftung ‐ insbesondere für mittelbare Schäden wie Produktionsausfall

und entgangenen Gewinn ‐ ist ausgeschlossen.

7.4 Die Firma G.W.Consult haftet nicht für Fehler, die vom Auftraggeber im Rahmen der technischen

Oberleitung entstanden sind.

8. Geheimhaltung, Schutzrechte, Datenschutz

8.1 Die Firma G.W.Consult gibt die vom Auftraggeber erhaltenen Pläne und Unterlagen nach

Durchführungen der Arbeiten vollständig zurück.

8.2 Die Firma G.W.Consult wird dafür Sorge tragen, dass die von Ihrem Personal bearbeiteten Aufgaben

sowie alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die anlässlich der

Durchführung der Arbeiten bekannt wurden, geheim bleiben.

Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. Die Firma G.W.Consult wir ihr

Personal in geeigneter Weise hierzu verpflichten.

8.3 Die personenbezogenen Daten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen in keinem

Fall an Dritte weitergegeben werden oder diesen sonstig zugänglich gemachte werden.

8.4 Alle Pläne, Schriftstücke, Konstruktionen, Zeichnungen, Modelle etc., die der Firma G.W.Consult

bzw. ihren Mitarbeitern im Rahmen der Aufträge zur Verfügung gestellt werden, sind

jederzeit auf Verlangen, spätestens jedoch nach Beendigung des Auftrages, unaufgefordert

an den Auftraggeber zurückzugeben. Alle von der Firma G.W.Consult oder ihren Mitarbeitern,

unmittelbar erzielte Arbeitsergebnisse werden für den Auftraggeber geschaffen.

Die Rechte an den Arbeiten der Firma G.W.Consult bzw. ihren Mitarbeitern stehen ausschließlich

dem Auftraggeber zu.

8.6 Über alle Vorgänge, Betriebseinrichtungen, betriebliche Anlagen etc., die im Zusammenhang

mit der Tätigkeit für Auftraggeber bekannt werden, wird von der Firma G.W.Consult und ihren

Mitarbeitern auch nach Erledigung des Auftrages Dritten gegenüber Stillschweigen bewahrt.

 

9. Genehmigungen

Die Firma G.W.Consult besitzt folgende Genehmigungen:

a) Zerstörungsfreie Prüfungen an Druckgeräten und Druckbeaufschlagten Leitungen

(DGR-Richtlinie 97 / 23 / EG)

b) Zur Tätigkeit in fremden Anlagen oder Einrichtungen

c) Durchführung von Zerstörungsfreien Prüfungen in den Verfahren VT, PT, MT, UT, RT nach EN ISO 9712, EN 13018, EN 4179, NAS 410

10. Schlussabstimmungen

 

10.1 Ansprüche gegen die Firma G.W.Consult aus deren Leistungen, die über die vorstehenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind ausgeschlossen.

10.2 Unabhängig vom Rechtsgrund sind auch Ansprüche gegen die Firma G.W.Consult, die nicht auf die Vertragsleistung gerichtet sind, auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme beschränkt.

10.3 Die Vertragsbeziehungen sind nach Deutschem Recht zu beurteilen.

10.4 Soweit Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen infolge mangels

anderslautender Vereinbarungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Rechtsgültigkeit

der übrigen Bestimmungen bleibt dabei unberührt.

10.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist an unserem Firmensitz.

10.6 Die Firma G.W.Consult und der Auftraggeber verpflichtet sich zu vertrauensvoller Zusammenarbeit und werden daher Personal des anderen weder abwerben noch innerhalb

einer Frist von 6 Monaten nach Abschluss der Arbeiten einstellen, oder über Dritte beschäftigen.

10.7 Der Auftraggeber ist berechtigt an seinen eigenen Prüfungen teilzunehmen, sofern

nicht Arbeitsschutz‐ oder andere Gründe dagegen sprechen.

 

11. AGB als Vertragsbestandteil

Die AGB der Firma G.W.Consult gilt grundsätzlich bei allen abgeschlossenen Verträgen mit Kunden.

Zurück zum Anfang

1. Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

2. Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.

3. Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.

4. Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich in mündlicher bzw.schriftlicher Form. Mündlich erteilte Auskünfte sind jedoch nicht verbindlich.

5. Unsere Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Unsere Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 des Vertrages ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt. Wir sichern zu, dass wir gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit in angemessenem Umfang versichert sind. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt. Diese Regeln gelten auch, wenn wir für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haften.

7. Im Falle einer mangelbehafteten Leistung sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem  Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

8. Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, bedürfen der Schriftform.

9. Die AGB´s der Firma G.W.Consult gilt grundsätzlich bei allen abgeschlossenen Verträgen mit Kunden.

10. Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort sind an unserem Geschäftssitz.

Zurück zum Anfang